Gemäss Brandschutzrichtlinie 16-15, Artikel 2.4.6 al. e dürfen in Büro-, Gewerbe- und Industriebauten unabhängig der Personenbelegung Ausgänge mit einer Breite von 90 cm vorgesehen werden. Heisst das, dass bei einem über Treppen erschlossenen Restaurant mit einer Personenbelegung von 270 Personen drei Ausgänge von je 90 cm zulässig sind?
Was sind die Brandschutzauflagen für das Dach eines Wohnhauses, das mit Schindeln eingedeckt wird und einen Kamin hat? Zusätzlich hat es im Garten eine Feuerstelle, was muss diesbezüglich beachtet werden?
Objekt: Wohnhaus, maximal 2 Stockwerke hoch, Kanton Bern
Sie finden die Auflagen an die Bedachung auf der Brandschutzplattform «Heureka» unter der Nutzung «Wohnen, Einfamilienhaus, Gebäudehülle und Gebäudeausbau» unter dem Titel «Steil- und Flachdächer»:
An die Tiefgarage (< 600 m2) grenzt ein Hauswart-/Veloraum. Die Öffnung des Raums zur Tiefgarage ist 2m breit, und der Fluchtweg zum Ausgang der Tiefgarage ist kürzer als 35m. Darf die Öffnung zwischen Raum und Tiefgarage mit einer Türe geschlossen werden? Welche Anforderungen werden an die Türe gestellt?
Objekt: Wohnhaus, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Wenn die gesamte Brandabschnittsfläche (Tiefgarage mit Hauswart-/Veloraum) weniger als 600 m2 beträgt, kann diese als Raum zum Einstellen von Motorfahrzeugen beurteilt werden (Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 3.7.12).
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Neu auf Heureka
Ab wann ist ein Gang ein horizontaler Fluchtweg?
Objekt: Bürogebäude, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Ein Gang muss nicht zwingend die Anforderungen an einen horizontalen Fluchtweg erfüllen – auch nicht, wenn Personen im Ereignisfall darüber flüchten. Massgebend ist, wo der Gang liegt. Wenn er innerhalb der Nutzungseinheit liegt, wird er dieser zugeordnet und kann ohne Anforderung an einen horizontalen Fluchtweg ausgebildet werden. Es gelten dieselben Anforderungen an den Gang wie an die Nutzungseinheit.