Darf ein Kinderwagen oder ein Fahrrad in einer Nische neben der Eingangstür im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhaues abgestellt werden? Der Fluchtweg wäre davon nicht behindert und auch der Feuerlöscher in der Nische wäre weiterhin zugänglich, wenn der Kinderwagen auf der anderen Seite der Nische parkiert wird.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern

Das Treppenhaus ist grundsätzlich nicht als Abstellplatz von Fahrzeugen, Gerätschaften, brennbarem Material oder anderen Gegenständen vorgesehen. Zudem muss eine Durchgangsbreite von mindestens 1,20 m stets gewährleistet sein.

Wenn ausnahmsweise ein Velo oder ein Kinderwagen abseits des Durchgangs abgestellt wird, ist das aus Sicht des Brandschutzes in der Regel tolerierbar. Das darf aber nicht als allgemeingültige Regel für alle Mitbewohner betrachtet werden.