Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern
Das Treppenhaus ist grundsätzlich nicht als Abstellplatz von Fahrzeugen, Gerätschaften, brennbarem Material oder anderen Gegenständen vorgesehen. Zudem muss eine Durchgangsbreite von mindestens 1,20 m stets gewährleistet sein.
Wenn ausnahmsweise ein Velo oder ein Kinderwagen abseits des Durchgangs abgestellt wird, ist das aus Sicht des Brandschutzes in der Regel tolerierbar. Das darf aber nicht als allgemeingültige Regel für alle Mitbewohner betrachtet werden.
Ich bin auf ein Seniorenfahrzug angewiesen, und es sollte für mich leicht erreichbar sein. Darf ich das Fahrzeug im Treppenhaus stehen lassen? Meine Wohnung befindet sich im 9. Stock von gesamthaft 13. Wenn das Fahrzeug im Treppenhaus steht, bleibt eine Durchgangsbreite von 1,7 Metern, da das Treppenhaus grosszügig geplant wurde und der Lift sich in einem zusätzlichen Bereich befindet.
Gemäss Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass Sie in einem Hochhaus wohnen und dass es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein akkubetriebenes Fortbewegungsmittel handelt. In Hochhäusern sind Sicherheitstreppenhäuser notwendig. In solchen dürfen gemäss Brandschutzvorschriften keine Geräte und Fahrzeuge abgestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrer Liegenschaftsverwaltung und der zuständigen Brandschutzbehörde zu klären, ob es für Ihr Anliegen anhand der bestehenden Situation und eines allfälligen Brandschutzkonzepts eine Lösung in einem anderen Bereich des Gebäudes gibt.