In der BSR 15-15 werden in den Tabellen unter Ziffer 3.7.1 nutzungsbedingt die Anforderungen an vertikale Fluchtwege angegeben. Bei Wohngebäuden geringer Höhe wird beispielsweise die Anforderung für ein bauliches Konzept mit REI30 vorgegeben. Wenn der vertikale Fluchtweg ohne Abschluss bis ins UG führt, muss er dann im UG REI60 erfüllen und ab dem Niveau EG REI 30, zum Beispiel REI 60 in massiver Bauweise und ab EG REI 30 als gekapselter Holzbau?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Ihre Interpretation ist absolut korrekt.

Eine 20 Jahre alte Entrauchungszentrale im Erdgeschoss eines Treppenhauses soll ersetzt werden. Muss für die neue Entrauchungszentrale ein Brandschutzgehäuse eingebaut werden? Und müssen die Kabel, die derzeit nicht feuerfest sind, durch feuerfeste Kabel ersetzt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Kanton Bern würde kein separates Brandschutzgehäuse verlangt, da die Installationen zur Entrauchung als Teil des Treppenhauses betrachtet werden.

Ich wohne in einer grösseren Siedlung und der Zugang zum Keller und zur Waschküche ist recht verwinkelt. Es gibt keine Signalisation des Fluchtweges und ich frage mich, ob dies gesetzeskonform sein kann. Wer kann mir da weiterhelfen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzvorschriften schreiben keine Signalisation der Fluchtwege in Wohnhäusern vor. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass Flucht- und Rettungswege jederzeit rasch und sicher benutzbar sein müssen.

Ist es realistisch, ein Gebäude mit Baujahr 1960 ohne Erdung, in einer hügeligen Gegend in der Landwirtschaftszone gelegen, mit einem Blitzschutz nachzurüsten? Gibt es einfache Möglichkeiten, die Erdung zu erstellen? Gräben zu ziehen dürfte aufgrund der Lage ausgeschlossen sein, denn das Haus grenzt unmittelbar an Landwirtschaftsland und eine Dienstbarkeit mit Nachbar kommt nicht in Frage.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Vereinfachte Erdungsanlagen sind möglich. Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Fachfirma im Bereich Blitzschutz zu wenden.