Wir sind ein Pflegeheim mit 77 Betten. Welche Anforderungen müssen Möbel in Räumen mit Publikumsverkehr und in horizontalen Fluchtwegen erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Klinik, Spital

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

An die Möblierung innerhalb der Räume werden keine Brandschutzanforderungen gestellt, solange es sich nicht um einen Raum mit grosser Personenbelegung handelt (vgl. Brandschutzrichtline 14-15 «Baustoffe und Bauteile» Abs. 4.1. Ziff. 6).

Fluchtwege (Korridore und Treppenhäuser) müssen freigehalten werden und dürfen keinen anderen Zwecken dienen (siehe Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 2.2). Das heisst, grundsätzlich sind keine Möbel in Fluchtwegen erlaubt. Die lokal zuständige Brandschutzbehörde kann jedoch objektspezifische Ausnahmen machen, wenn ein Brandschutzkonzept vorliegt, das unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im Gebäude die Sicherheit von Menschen und Sachwerten gewährleistet.

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