In einem unserer Schulhäuser sind nebst Handfeuerlöschern auch in allen Schulzimmern Löschdecken deponiert. Ist dies Pflicht?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Schule

Die Brandschutzvorschriften geben vor, wo betriebseigene Löschgeräte wie Handfeuerlöscher oder Wasserlöschposten bereitgestellt werden müssen. Im Sinne der Sorgfaltspflicht und Eigenverantwortung sind Löschdecken empfehlenswert, werden jedoch von den Brandschutzvorschriften nicht gefordert.

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