Wenn man einen Beherbergungsbetrieb übernimmt und keine Umbauten tätigt – wie wird der Brandschutz kontrolliert? Hat man Bestandesschutz, wenn nichts umgebaut wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Uri

Nutzung

Hotel

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Aus Sicht des Brandschutzes müssen bestehende Gebäude verhältnismässig an die aktuellen Brandschutzvorschriften angepasst werden, wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen vorgenommen werden. Im Rahmen der Erteilung der Betriebsbewilligung bei Handänderungen ist allenfalls davon auszugehen, dass die Bewilligungsbehörde eine Einschätzung der zuständigen Brandschutzbehörde einverlangt.

Wir empfehlen Ihnen sich mit den dafür zuständigen lokalen Behörden in Verbindung zu setzen und die Bedingungen für einen Weiterbetrieb direkt abzusprechen.

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