Standort des Gebäudes
Uri
Nutzung
Hotel
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Aus Sicht des Brandschutzes müssen bestehende Gebäude verhältnismässig an die aktuellen Brandschutzvorschriften angepasst werden, wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen vorgenommen werden. Im Rahmen der Erteilung der Betriebsbewilligung bei Handänderungen ist allenfalls davon auszugehen, dass die Bewilligungsbehörde eine Einschätzung der zuständigen Brandschutzbehörde einverlangt.
Wir empfehlen Ihnen sich mit den dafür zuständigen lokalen Behörden in Verbindung zu setzen und die Bedingungen für einen Weiterbetrieb direkt abzusprechen.