In den VKF-Richtlinien ist mir nicht klar, wie die Brandabschnittsfläche in Bezug auf eine RWA bei Räumen mit Galerien oder Zwischengeschossen berechnet werden. Werden diese Flächen dazugezählt?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Standort des Gebäudes

Wallis

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Die Situation:
Fall A: Industriegebäude mit Erdgeschoss & Galerie (Fläche Galerie < 50% Fläche Erdgeschoss)
Fall B: Industriegebäude mit Erdgeschoss & Zwischengeschoss (Fläche Zwischengeschoss < 50% Fläche Erdgeschoss)
Muss in Bezug darauf, ob eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage gemäss Brandschutzrichtlinie 21-15 in Rechnung gestellt werden? Einzig die Fläche des Vollgeschosses (Erdgeschoss) oder die aufsummierte Fläche?

Die Flächen der Zwischenböden und/oder der Galerien müssen zu den Grundflächen dazugezählt werden:
Grundfläche des Raums + Fläche Zwischengeschoss oder Galerie = massgebliche Fläche in Bezug auf die Rauch-/Wärmeabzugsanlage.

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