Standort des Gebäudes
Wallis
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Die Situation:
Fall A: Industriegebäude mit Erdgeschoss & Galerie (Fläche Galerie < 50% Fläche Erdgeschoss)
Fall B: Industriegebäude mit Erdgeschoss & Zwischengeschoss (Fläche Zwischengeschoss < 50% Fläche Erdgeschoss)
Muss in Bezug darauf, ob eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage gemäss Brandschutzrichtlinie 21-15 in Rechnung gestellt werden? Einzig die Fläche des Vollgeschosses (Erdgeschoss) oder die aufsummierte Fläche?
Die Flächen der Zwischenböden und/oder der Galerien müssen zu den Grundflächen dazugezählt werden:
Grundfläche des Raums + Fläche Zwischengeschoss oder Galerie = massgebliche Fläche in Bezug auf die Rauch-/Wärmeabzugsanlage.