Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Einfamilienhaus
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Vereinfachte Erdungsanlagen sind möglich. Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Fachfirma im Bereich Blitzschutz zu wenden. Eine Empfehlung dürfen wir als kantonale Behörde nicht aussprechen. Auf feuerstopp.ch finden Sie eine Liste der anerkannten Blitzschutzfachfirmen.