Ist es realistisch, ein Gebäude mit Baujahr 1960 ohne Erdung, in einer hügeligen Gegend in der Landwirtschaftszone gelegen, mit einem Blitzschutz nachzurüsten? Gibt es einfache Möglichkeiten, die Erdung zu erstellen? Gräben zu ziehen dürfte aufgrund der Lage ausgeschlossen sein, denn das Haus grenzt unmittelbar an Landwirtschaftsland und eine Dienstbarkeit mit Nachbar kommt nicht in Frage.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Vereinfachte Erdungsanlagen sind möglich. Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Fachfirma im Bereich Blitzschutz zu wenden. Eine Empfehlung dürfen wir als kantonale Behörde nicht aussprechen. Auf feuerstopp.ch finden Sie eine Liste der anerkannten Blitzschutzfachfirmen.

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