Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Aargau
Die Vorschriften für Flucht- und Rettungswege sind in der Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege zu finden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Appenzell-Ausserrhoden
Es kommt darauf an, wie gross die Tiefgarage ist.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Eine Vespa und ein Rasenmäher gelten im Sinne des Brandschutzes als Motorfahrzeuge.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Es gibt kein Gesetz, das eine Lebensdauer von 25 Jahren vorschreibt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Schule; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Der Handlauf WIRD bei der Bestimmung der lichten Breite nicht berücksichtigt, sofern dieser nicht mehr als 10 cm in das Lichtraumprofil hineinragt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Im Kanton Bern gibt es zu dieser FAQ keine einheitliche Regelung.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich
Die Brandschutzvorschriften schreiben vor, dass
- warme Asche und Rauchzeugabfälle in nicht brennbaren und geschlossenen Behältern auf nichtbrennbarer Unterlage aufbewahrt werden müssen,
- dass das Rauchen in Räumen untersagt ist, in denen erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr besteht und
- dass Rauchverbote optisch sichtbar gemacht werden müssen (vgl. Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz Ziffer 3.2 und 3.3)
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Solothurn
Aus brandschutztechnischer Sicht können Räume grundsätzlich umgenutzt werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Basel-Stadt
Aus brandschutztechnischer Sicht gibt es keinen definierten Abstand. Jedoch muss mit dem Brandschutzkonzept festgelegt werden, ob die Lift- oder die Wohnungstür die Funktion des Brandschutzabschlusses hat. Mit der Funktion ergibt sich auch der Standort des Abschlusses in der entsprechenden brandabschnittsbildenden Wand. Weiter muss beachtet werden, dass unabhängig von der Erschliessung mit dem Lift ein Fluchtweg aus der Wohnung (sowie einer allfälligen Schleusensituation) gewährleistet werden muss.
Ihre Frage zielt womöglich eher auf liftseitige Sicherheitsmassnahmen (damit z. B. keine Personen im Zwischenraum stecken bleiben). Bitte wenden Sie sich hierzu an den Aufzugserrichter oder an die einschlägigen Aufzugsnormen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zug
Es kommt darauf an, ob es sich um einen Einstellraum (<600 m2) oder ein Parking (> 600 m2) handelt.