Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Appenzell-Ausserrhoden
Es kommt darauf an, wie gross die Tiefgarage ist. Bis 600 m2 gilt sie als Einstellraum. In Einstellräumen ist die Lagerung von Material aus Sicht des Brandschutzes erlaubt. Ist die Tiefgarage größer als 600 m2, gilt sie als Parking. In Parkings ist die Lagerung von Material, z.B. Europaletten, nicht erlaubt. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.
Der Vermieter kann aber auch strengere Regeln als die des gesetzlichen Brandschutzes festlegen und die Lagerung von Europaletten auch verbieten, wenn es sich um einen Einstellraum handelt.