Nutzung: Wohnen: Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Im Kanton Bern gibt es zu dieser FAQ keine einheitliche Regelung. Das bedeutet, dass die Anforderungen jeweils objektspezifisch mit der zuständigen Brandschutzbehörde oder dem zuständigen Feueraufseher betrachtet werden müssen.