Haben die Ausführungen der FAQ-Nummer – 24-009 im Kanton Bern auch Gültigkeit?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Im Kanton Bern gibt es zu dieser FAQ keine einheitliche Regelung. Das bedeutet, dass die Anforderungen jeweils objektspezifisch mit der zuständigen Brandschutzbehörde oder dem zuständigen Feueraufseher betrachtet werden müssen.

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