In einem Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1900 sollen die Eingangstüre und eine Wohnungstüre ersetzt werden. Es handelt sich um ein Gebäude aus Stein mit einem Treppenhaus aus Holz. Die heutigen Brandschutzanforderungen sind kaum erfüllt. Darf ich die Türen ersetzen, ohne weitere Brandschutzmassnahmen umzusetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Eventuell müssen Sie für den Ersatz der Hauseingangstüre ein Baugesuch einreichen, insbesondere wenn das Erscheinungsbild des Hauses verändert wird. Dies müssen Sie mit Ihrer Gemeinde klären.

Wir planen einen Umbau in einem Altbau aus dem 18. Jahrhundert. Aus einem grossen Einfamilienhaus sollten 3 bis 4 Wohnnutzungen entstehen. Das Gebäude ist ein nahezu reiner Holzbau mit offenem Treppenkern. Beim Umbau würde dieser verkleidet, die Treppe ist jedoch auch aus Holz, Stufen Eiche und Holme Fichte. Müssen besondere Brandabschnitte ausgebildet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnen, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m hoch

In einem Mehrfamilienhaus müssen folgende Brandabschnitte gebildet werden:

  • jede Wohnung
  • alle vertikalen Fluchtwege (Treppenhäuser)
  • falls vorhanden horizontale Fluchtwege (Korridore)
  • generell Technikräume wie z.B. Heizräume
  • weitere Nutzungen wie z.B. Kellerräume

Das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus wird als vertikaler Fluchtweg benutzt und verbindet ein Untergeschoss, ein Erdgeschoss und ein Obergeschoss. Gemäss Brandschutzrichtlinie 16-15, Artikel 3.2.2, al. 2, kann bei Wohnbauten die Treppenbreite von geradläufigen Treppen auf 0,90 m reduziert werden, sofern das Treppenhaus maximal ein Ober- und ein Untergeschoss erschliesst. Ist das richtig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Die Treppenbreite darf auf 0,90 m reduziert werden, wenn der Fluchtweg nur über ein Geschoss führt. Wenn der Ausgang vom vertikalen Treppenhaus im Erdgeschoss direkt ins Freie führt, ist dies gegeben. Der Fluchtweg führt dann entweder vom Obergeschoss ins Erdgeschoss oder vom Untergeschoss ins Erdgeschoss – die Treppenbreite darf reduziert werden.

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Stockwerken und 13 Wohnungen. Nun haben wir bemerkt, dass die Zwischengeschosse der Steigleitungen nicht abgeschottet sind. Ist dies aus Sicht des Brandschutzes ein Problem?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Dies muss nicht zwingend ein Problem sein. Gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 3.6.3, kann auf die geschossweise Abschottung in einem feuerwiderstandsfähigen Installationsschacht verzichtet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Dürfen im ersten Untergeschoss Kellerräume verschiedener Mieter zu einem Brandabschnitt zusammengefasst werden? Müssen Bastel- und Hobbyräume oder die Waschküche einen separaten Brandabschnitt bilden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus mit Verkaufsgeschäft im Erdgeschoss, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

In Mehrfamilienhäusern dürfen Kellerräume, Bastelräume und Waschküche zu einem Brandabschnitt zusammengefasst werden. Dies gilt unabhängig von der Gebäudehöhe.

Ist im ersten Untergeschoss für zwei Autoeinstellplätze in einem Doppeleinfamilienhaus eine Spüllüftung vorgeschrieben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Doppeleinfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern

Eine Spüllüftung ist in Ihrem Fall nicht vorgeschrieben, es ist auch keine Rauch- und Wärmeabzugsanlage gefordert. An Brandschutzanlagen bei Einstellräumen im Gebäude gelten dieselben Anforderungen wie an das Gebäude selber.

Wir renovieren bei unserem Mehrfamilienhaus mit neun Wohnungen die Türen. Müssen die Wohnungseingangstüren die Anforderung EI 30 erfüllen? Welche Anforderungen gelten an die Haupteingangstüre zum Treppenhaus? Braucht es eine Panikfunktion?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, im Kanton Bern

In einem Mehrfamilienhaus muss jede Wohnung als Brandabschnitt ausgestaltet werden. Damit müssen die Wohnungseingangstüren einen Feuerwiderstand von EI 30 aufweisen.