Objekt: Mehrfamilienhaus mit Verkaufsgeschäft im Erdgeschoss, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
In Mehrfamilienhäusern dürfen Kellerräume, Bastelräume und Waschküche zu einem Brandabschnitt zusammengefasst werden. Dies gilt unabhängig von der Gebäudehöhe.
Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Wohnen» und Ihrer Gebäudegrösse im Thema «Schutzabstände, Brandabschnitte und Tragwerke».