Objekt: Doppeleinfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern
Eine Spüllüftung ist in Ihrem Fall nicht vorgeschrieben, es ist auch keine Rauch- und Wärmeabzugsanlage gefordert. An Brandschutzanlagen bei Einstellräumen im Gebäude gelten dieselben Anforderungen wie an das Gebäude selber.
Informationen dazu finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» in der Nutzung «Einstellräume und Parkings» im Abschnitt «Einstellraum im Gebäude».