Darf ein Kinderwagen oder ein Fahrrad in einer Nische neben der Eingangstür im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhaues abgestellt werden? Der Fluchtweg wäre davon nicht behindert und auch der Feuerlöscher in der Nische wäre weiterhin zugänglich, wenn der Kinderwagen auf der anderen Seite der Nische parkiert wird.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern

Das Treppenhaus ist grundsätzlich nicht als Abstellplatz von Fahrzeugen, Gerätschaften, brennbarem Material oder anderen Gegenständen vorgesehen. Zudem muss eine Durchgangsbreite von mindestens 1,20 m stets gewährleistet sein.

Im Keller unseres Ferienhauses befindet sich eine Ölheizung und im gleichen Raum zwei Öltanks zu je 2000 Liter. Beim Einbau der Heizung wurde keine Brandschutztür installiert. Die Aussentüre – eine schöne historische, nicht dichte Holztüre – führt in einen offenen Vorraum mit einem nicht schliessbaren Durchgang ins Freie. Reicht es aus, zwischen der Heizung und den Öltanks eine Brandschutztür einzubauen, oder muss die Türe nach aussen mit einer Brandschutztür ersetzt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Ferienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

In Mehrfamilienhäusern müssen Ölheizungen in einem separaten Heizraum mit Feuerwiderstand EI 30 aufgestellt werden. Er muss gegenüber den anderen Räumen mit Brandschutztüren EI 30 abgeschlossen sein. Bei einer Heizleistung von mehr als 70 kW Nennwärmeleistung ist für den Raum und die Türe EI 60 gefordert.

Wir bauen ein Büro in eine Wohnung um. Die Anforderungen an die Treppenuntersicht ist EI 30. Die Holztreppe wurde beim letzten Umbau vor 15 Jahren mit einem Aufbau (35 mm) aus 2 Gipsplatten und Verputz ergänzt. Erreicht diese Konstruktion EI 30?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro und Wohnungen, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Den Feuerwiderstand von Baustoffen können Sie im Dokument «Allgemein anerkannte Baustoffe» der VKF nachschlagen.

Was sind die Brandschutzauflagen für das Dach eines Wohnhauses, das mit Schindeln eingedeckt wird und einen Kamin hat? Zusätzlich hat es im Garten eine Feuerstelle, was muss diesbezüglich beachtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, maximal 2 Stockwerke hoch, Kanton Bern

Sie finden die Auflagen an die Bedachung auf der Brandschutzplattform «Heureka» unter der Nutzung «Wohnen, Einfamilienhaus, Gebäudehülle und Gebäudeausbau» unter dem Titel «Steil- und Flachdächer»:

Im horizontalen Fluchtweg ist eine Treppe mit 8 Stufen geplant. Der horizontale Fluchtweg ist bis zum Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg) 35 m lang und liegt innerhalb einer Nutzungseinheit. In den Richtlinien steht, dass keine Anforderungen an den horizontalen Fluchtweg gestellt werden. Ist das richtig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schulhaus, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Brandschutztechnisch gibt es innerhalb einer Nutzungseinheit per definitionem keinen horizontalen Fluchtweg.

Unser Hausteil mit sechs Wohnungen ist Teil eines Mehrfamilienhauses mit Hochparterre und zwei weiteren Etagen. Die Haupteingangstüre lässt sich von aussen und innen nur mit einem Schlüssel öffnen. Tagsüber ist sie offen, ab Dunkelheit oder spätestens ab 21 Uhr wird sie abgeschlossen und kann nur noch mit einem Schlüssel geöffnet werden. Ist das zulässig? Und braucht es im Treppenhaus einen Feuerlöscher?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 6 Wohnungen pro Hausteil, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Die Türe abzuschliessen, ist nur zulässig, wenn die Fluchtwegfunktion trotzdem gewährleistet ist. Das heisst, die Türe muss sich ohne Schlüssel von innen öffnen lassen. Dazu muss ein Notausgangsverschluss nach SN EN 179 oder bei bestehenden Türen als Nachinstallation mindestens ein innenliegender Zylinderdrehknopf angebracht werden.

Lüftungsflügel im Treppenhaus: Was gilt bei einem separaten Aufgang?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: 10 Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus sind auf Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss und ein Dachgeschoss mit einer Attikawohnung verteilt. Das Treppenhaus ist ein vertikaler Fluchtweg. Im 2. Obergeschoss befinden sich zwei Wohnungen, die Attikawohnung hat einen separaten Aufgang. Mit Ausnahme des 2. Obergeschosses verfügt jedes Geschoss über einen Lüftungsflügel (mindestens 0,3 m2), der von Hand geöffnet werden kann. Der Lüftungsflügel im 2. Obergeschoss liegt im separaten Aufgang zur Attikawohnung und ist damit vom Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg) aus nicht zugänglich.