Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In Einstellhallen dürfen sowohl diesel- als auch benzin- und gasbetriebene Fahrzeuge abgestellt werden. Somit sind auch Rasenmäher zulässig.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Hauserschliessungen müssen nicht zwingend als Fluchtwege aus der Einstellhalle dienen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bei einer Einstellhalle mit einer Fläche von weniger als 600 m2 ist keine Entrauchung notwendig.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Falls die Halle kleiner als 600 m2 ist, gilt sie nach den Brandschutzvorschriften BSV 2015 als Einstellraum. Falls sie grösser als 600 m2 ist, gilt sie als Parking.