Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Situation: Wir planen einen Laubengang aus Holz. Es führt zu einem vertikalen Fluchtweg. Der geplante Aufbau ist (von unten nach oben):
Balkenlage aus Holz
Gipsfaserplatte Flächendeckend
Abdichtung (muss diese auch RF1 sein?)
Lattung aus Fichte
Rost aus WPC
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Graubünden
Zu dieser Frage hat die VKF eine FAQ beantwortet. Der Aufbau bei einem Laubengang wie von Ihnen beschrieben ist demnach erlaubt, wenn folgende Anforderungen an die Materialisierungen eingehalten sind:
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m, Kanton Zürich
Lauben werden grundsätzlich analog horizontaler Fluchtwege behandelt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Vorgaben zur Produktesicherheit sind in verschiedenen Vorschriften und Bestimmungen festgehalten. Dazu können wir Ihnen keine Auskunft geben.
Damit eine Zuordnung zu den Brandschutzvorschriften möglich ist, müssen die Stoffe eine Baustoffprüfung zur Brennbarkeit aufweisen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bei Kunstpflanzen handelt es sich typischerweise um Dekorationen. Diese sind in der Brandschutzrichtlinie …
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Wallis
Wenn es tatsächlich ein Einstellraum ist, das heisst, wenn der Brandabschnitt kleiner als 600m2 ist, gibt es keine Anforderungen an die Brennbarkeit der verwendeten Materialien.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Aargau
Hauseingangstüren in Mehrfamilienhäusern müssen erst dann zwingend in Fluchtrichtung öffnen, wenn sich im Haus mehr als zehn Wohnungen befinden (vgl. Brandschutzrichtlinie Flucht- und Rettungswege Art. 3.2.3.).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich
Nein, bei einem Einfamilienhaus gibt es bei einer solchen Türe keine Anforderungen an den Feuerwiderstand.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Freiburg
Wir gehen davon aus, dass das Einfamilienhaus zusammen mit der Garage freistehend ist.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Hotel, 11 bis 30 m, Kanton Zürich
Grundsätzlich beträgt der Feuerwiderstand EI 30 (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände, Tragwerke, Brandabschnitte Ziffer 3.4.) Normalerweise sind offene Treppenhäuser bei Beherbergungsbetrieben jedoch nicht vorgesehen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, Kanton Zug
Die Antworten auf diese Fragen sind in den Brandschutzrichtlinien nicht explizit festgehalten. Wir können Ihnen darum angeben, wie sie im Kanton Bern in der Praxis gehandhabt werden – eine abschliessende Zustimmung der zuständigen Brandschutzbehörde ist jedoch notwendig.