Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m, Kanton Basel-Stadt
Gemäss Ihrer Beschreibung handelt es sich um Galerien (einen Beitrag zur Unterscheidung von Galerie und Raum finden Sie hier).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Eine Galerie ist eine zusätzliche begehbare Ebene innerhalb eines Raumes. Die Ebene gilt aber nur als Galerie, wenn die Fläche des Luftraumes mehr als 50 % der Grundfläche des Raumes beträgt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Welche Brandschutzmassnahmen gefordert sind, hängt unter anderem von der Nutzung des Gebäudes ab. Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 wurde zusätzlich der Begriff der Nutzungseinheit eingeführt. Wann ist welcher Begriff massgebend? Eine Übersicht.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Gesamthöhe eines Gebäudes ist nicht nur massgebend bei einer Evakuierung.