Objekt: Gewerbe und Industrie, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m, Kanton Basel-Stadt
Gemäss Ihrer Beschreibung handelt es sich um Galerien (einen Beitrag zur Unterscheidung von Galerie und Raum finden Sie hier). Die Anzahl an übereinanderliegenden Galerien ist grundsätzlich nicht eingeschränkt, ist jedoch durch die Fluchtweglänge limitiert.
Feuerwiderstandsanforderungen gibt es bei Galerien innerhalb von Räumen nicht. Aus unserer Sicht könnte das Bauvorhaben so erstellt werden, bitte klären Sie aber die objektbezogenen Brandschutzmassnahmen anhand Ihrer gesamtheitlichen Brandschutzpläne abschliessend mit der lokal zuständigen Brandschutzbehörde.