Die Gesamthöhe eines Gebäudes ist nicht nur massgebend bei einer Evakuierung. In den Brandschutzvorschriften sind die Gebäude aufgrund ihrer Höhe in vier Kategorien unterteilt:
- Gebäude mit geringen Abmessungen (max. 2 Stockwerke)
- Gebäude geringer Höhe (bis 11 m)
- Gebäude mittlerer Höhe (11 m bis 30 m)
- Hochhaus (ab 30 m)
Je nach Kategorie sind andere Brandschutzmassnahmen vorgeschrieben. Auch die Auslegung von Fluchtwegen richtet sich nach diesen Kategorien.
Für die Evakuierung sind keine speziellen Gebäude- oder Fassadenhöhen definiert.
Wie Sie die Gebäudehöhe bestimmen, finden Sie im Beitrag Gebäudehöhe richtig messen.