Gibt es eine Möglichkeit, einen Laubengang so auszubilden, dass er als Balkon genutzt werden kann, dort, wo er nicht als Fluchtweg dient? Die Laubengänge führen zu einer Aussentreppe: Gibt es für die Aussentreppe selbst bezüglich Feuerwiderstand und Materialisierung der Konstruktion (Treppenpodeste, Tragkonstruktion, Geländer) keine Anforderungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m, Kanton Zürich

Lauben werden grundsätzlich analog horizontaler Fluchtwege behandelt. Führen die Laubengänge beidseitig zu vertikalen Fluchtwegen, gibt es Erleichterungen in Bezug auf die Brennbarkeit der Fassade und den Feuerwiderstand der Laufflächen (siehe Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziff. 2.5.4). Eine gleichzeitige Nutzung als Balkon ist jedoch nicht vorgesehen. Ob Ihre Lösung unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten möglich ist, muss anhand Ihrer Brandschutzpläne durch die zuständige Brandschutzbehörde entschieden werden.

Zweite Frage: Die Materialisierung von Treppen- und Podestkonstruktionen ist in der Brandschutzrichtlinie 14-15 Verwendung von Baustoffen, in der Tabelle unter Ziffer 4.2 geregelt. Für Gebäude mittlerer Höhe gilt die Anforderung RF1. Einen Feuerwiderstand ist nur für das Tragwerk des Gebäudes gefordert, nicht jedoch für die Abstützkonstruktion der Aussentreppe.

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