Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m, Kanton Luzern
Es kommt darauf an, welches Dachsystem verwendet wird. Beispiele für Anschlüsse von brandabschnittsbildenden Bauteilen an Dachkonstruktionen sind in der Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte auf S. 27 zu finden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Basel-Stadt
Falls Sie keine baulichen Veränderungen planen, dürfen Sie die Türen so belassen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Wenn es sich dabei um eine Treppe innerhalb einer Wohnung handelt, gibt es keine Anforderungen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ja, gemäss den Brandschutzvorschriften ist für den Standardfall EI 30 ausreichend.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m, Kanton Zürich
Ihre Fragen können wir leider nicht abschliessend beantworten. Dies muss objektspezifisch anhand der Brandschutzpläne beurteilt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Brandschutzbehörde im Kanton Zürich.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bitte beachten Sie, dass eine abschliessend verbindliche Beurteilung des Objekts auf diesem Forum nicht möglich ist, sondern durch die zuständige Brandschutzbehörde vorgenommen werden muss.
Folgendes können wir sagen:
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch
Die Ausführungen in der Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Absatz 2.5.4, Ziffer 2, beziehen sich auf die Konstruktion des Laubengangs – die Aussenwand des Gebäudes gehört nicht dazu.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Eventuell müssen Sie für den Ersatz der Hauseingangstüre ein Baugesuch einreichen, insbesondere wenn das Erscheinungsbild des Hauses verändert wird. Dies müssen Sie mit Ihrer Gemeinde klären.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Es gibt keine Vorgabe in den Brandschutzvorschriften, dass vertikale Brandabschnitte auf der gesamten Gebäudehöhe den gleichen Feuerwiderstand aufweisen müssen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nein, das ist nicht erlaubt. In der Tabelle 4.2. der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» geht es ausschliesslich um den Gebäudeausbau und nicht um die Möblierung. Der erlaubte Flächenanteil brennbarer Baustoffe von 10% bezieht sich auf Wände und Decken.