Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m, Kanton Zürich
Ihre Fragen können wir leider nicht abschliessend beantworten. Dies muss objektspezifisch anhand der Brandschutzpläne beurteilt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Brandschutzbehörde im Kanton Zürich.
Wir können Ihnen lediglich die Anforderungen gemäss den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften angeben:
- Zur Materialisierung finden Sie Informationen im Beitrag «Welche Anforderungen gelten an Laubengänge und Aussentreppen?» auf dem Forum Brandschutz.
- Die Mindestbreite von Treppen beträgt – wie Sie richtig schreiben – 1.2 m. Ob Sie diese reduzieren können, muss anhand der definierten Raumnutzungen in den Brandschutzplänen definiert werden.