Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Wenn es sich dabei um eine Treppe innerhalb einer Wohnung handelt, gibt es keine Anforderungen. Wenn es sich um einen vertikalen Fluchtweg handelt, gelten bei Gebäuden unter 11 m Höhe folgende Anforderungen: Das Material für die Tragkonstruktion und die Trittstufen muss mindestens RF 2 entsprechen. Trittbeläge dürfen aus Materialien RF 3 bestehen. Weitere Informationen zum Thema Fluchtwege in Mehrfamilienhäusern geringer Höhe finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka unter diesem Link.