Unsere Einstellhalle ist grösser als 600m2. Die Ausgänge liegen rechts und links eine Etage höher, erreichbar über Treppen. Ein weiterer Ausgang ist das Garagentor mit integrierter Türe. Müssen alle Ausgänge gekennzeichnet sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihre Einstellhalle gilt aufgrund der Grundfläche von mehr als 600 m2 als Parking. In einem Parking müssen Ausgänge und Fluchtwege mit sicherheitsbeleuchteten Rettungszeichen gekennzeichnet sein. Diese müssen von jedem Standort im Parking sichtbar sein.

Zwischen zwei Einstellhallen – beide verfügen über eigene Fluchtwege und Ausgänge mit Kennzeichnung – befindet sich ein Brandschutztor mit einer Türe. Muss diese Türe auch als Fluchtweg gekennzeichnet sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Frage muss anhand des Brandschutzkonzeptes des Objektes geklärt werden. Es ist möglich, dass die Türe als Fluchtweg definiert wurde. In diesem Fall müsste sie gekennzeichnet werden.

Wir planen ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage. Im angrenzenden Hobbyraum mit Tor zur Tiefgarage möchte ich meinen Oldtimer einstellen. Der Hobbyraum kann auch über einen Seiteneingang zum Treppenhaus direkt erreicht werden. Ist das zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Zürich

Eine abschliessende Antwort auf eine derart objektspezifische Frage können wir Ihnen hier nicht geben. Sie muss unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort von der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde beantwortet werden.

In einer Tiefgarage möchten wir die beleuchteten Rettungszeichen durch LED-Balkenleuchten ersetzen. Müssen zusätzlich zu den bereits bestehenden Notleuchten oberhalb der Ausgangstüren weitere der vorgesehenen 13 Leuchten als Notleuchten ausgestattet sein und wenn ja, wie viele? Sind die bestehenden Notleuchten mit den Rettungszeichen gesetzeskonform?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich

Neue Rettungszeichen müssten eine Mindestkantenlänge von 150 mm aufweisen und müssen sicherheitsbeleuchtet sein. Die Fahrgasse in Ihrem Parking muss über eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung verfügen (mind. 1 Lux).