Es gibt keine Vorgabe in den Brandschutzvorschriften, dass vertikale Brandabschnitte auf der gesamten Gebäudehöhe den gleichen Feuerwiderstand aufweisen müssen.
In vertikalen Fluchtwegen können also in verschiedenen Geschossen unterschiedliche Anforderungen vorhanden sein. Dasselbe gilt für Installations- und Liftschächte.