Frage 1: In einem Schulhausneubau mittlerer Höhe werden im horizontalen Fluchtweg drei WCs eingebaut. Gelten diese als Nebenräume zum Fluchtweg, oder weisen sie eine andere Nutzung auf und müssen abgetrennt werden (EI30)? Frage 2: Können Abschlussfronten (< 9 m2, Raumtrennung Schulzimmer und vertikaler Fluchtweg) im vertikalen Fluchtweg einen Feuerwiderstand EI30 aufweisen oder ist EI60 zwingend?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, Kanton Zug

Die Antworten auf diese Fragen sind in den Brandschutzrichtlinien nicht explizit festgehalten. Wir können Ihnen darum angeben, wie sie im Kanton Bern in der Praxis gehandhabt werden – eine abschliessende Zustimmung der zuständigen Brandschutzbehörde ist jedoch notwendig.

Zu Frage 1:
Nassräume können grundsätzlich dem Brandabschnitt des vertikalen Fluchtweges zugeordnet werden, wenn sie dieselben Anforderungen an die Materialisierung (RF 1) erfüllen, sowie im demselben Lüftungsabschnitt sind.

Zu Frage 2:
Eine einheitliche Türabschlusseinrichtung (Türe mit zugehörigen Seiten- und Oberteilen) mit geringerem Feuerwiderstand (EI 30) bis max. 9m2 ist grundsätzlich möglich.

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