Muss bei einem Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen die Hauseingangstür nach aussen öffnen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Aargau

Hauseingangstüren in Mehrfamilienhäusern müssen erst dann zwingend in Fluchtrichtung öffnen, wenn sich im Haus mehr als zehn Wohnungen befinden (vgl. Brandschutzrichtlinie Flucht- und Rettungswege Art. 3.2.3.). In Ihrem Fall sind beide Richtungen möglich.

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