Objekt: Hotel, 11 bis 30 m, Kanton Zürich
Grundsätzlich beträgt der Feuerwiderstand EI 30 (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände, Tragwerke, Brandabschnitte Ziffer 3.4.) Normalerweise sind offene Treppenhäuser bei Beherbergungsbetrieben jedoch nicht vorgesehen.
Objektbezogen ist diese Lösung allenfalls möglich (z. B. bei Renovationen im Bestandesbau). Darum können wir die Frage nicht abschliessend beantworten und empfehlen Ihnen, diese anhand der Brandschutzpläne mit der im Kanton Zürich zuständigen Brandschutzbehörde zu klären.