Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Wallis
Wenn es tatsächlich ein Einstellraum ist, das heisst, wenn der Brandabschnitt kleiner als 600m2 ist, gibt es keine Anforderungen an die Brennbarkeit der verwendeten Materialien. Bitte beachten Sie bei Ihrem Vorhaben, dass die neue Fluchtwegsituation zusammen mit der zuständigen Brandschutzbehörde geklärt werden muss. Denn die Nutzung Parking / Einstellraum sieht grundsätzlich keine Flucht über mehrere Räume vor, was bei Ihrem geschlossenen Raum aber der Fall wäre. Zudem gilt es zu beachten, dass Sie innerhalb Ihrer Abtrennung keine gefährlichen Stoffe und / oder grosse Brandlasten lagern dürfen.