Objekt: Vereinslokal, Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich
Die Anforderungen an die Anzahl und Breite von Ausgängen bezieht sich nur auf einzelne Räume (Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziff. 2.4.6).
Objekt: Vereinslokal, Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich
Die Anforderungen an die Anzahl und Breite von Ausgängen bezieht sich nur auf einzelne Räume (Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziff. 2.4.6).
Verkaufsräume (<1200m2) und Räume mit Personenbelegung < 300 Personen werden im Grundsatz der Nutzung Gewerbe zugeordnet.
Diese Nutzung wird gemäss Brandschutzrichtlinie 11-15, Kap. 3.3.1 der QS-Stufe 1 zugeordnet.
Für Hackschnitzel gibt es keine offizielle Klassifizierung als Bodenbelag. Allgemein wird Holz in den meisten Fällen der Brandverhaltensgruppe RF 3 zugeteilt, soweit Feinanteile wie Späne oder Holzstaub ausgeschlossen sind, die zu einem leichtbrennbaren Verhalten führen können.
Bei provisorischen Bauten sind Hackschnitzel als Bodenbelag in der Regel unproblematisch, wenn diese in einem feuchten Zustand sind bzw. in diesem gehalten werden, keine Feuergefahren wie offene Feuerstellen in unmittelbarer Nähe sind und somit durch organisatorische Massnahmen ausgeschlossen werden kann, dass sich die Schnitzel leicht entzünden könnten.
Anhand Ihrer Beschreibung entsprechen die örtlichen Gegebenheiten nicht den Grundanforderungen gemäss den geltenden Brandschutzanforderungen (die Grundanforderungen finden Sie im Fachthema Flucht- und Rettungswege).
Die Situation: Die Turnhalle hat eine Fläche von 280m2, ist ebenerdig und hat drei Ausgänge in die Vorhalle. Von dort hat es einen Hauptausgang aus der Sporthalle und einen kleinen Nebenausgang. Wie viele Personen dürfen sich maximal in der Halle aufhalten? Und welche Vorschriften sind betreffend Aufstellung der Tische und Stühle zu beachten?
Objekt: Turnhalle, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Wie viele Personen sich in einem Festsaal aufhalten dürfen, hängt von der Anzahl und Breite der Ausgänge bzw. der Fluchtwege ab.
Die Situation: Wir haben die Möglichkeit, die Ausgänge zu verbreitern. Somit hätten wir zwei Ausgänge (1.7m und 1.4m breit) zu zwei verschiedenen Treppenhäusern. Das eine Treppenhaus hat eine Breite von 1.5 m. Bei zwei von fünf Zwischenböden der Treppe verringert sich das Mass auf 1.25 m. Das zweite Treppenhaus hat eine Breite von 1.37 Meter. Im EG befinden sich pro Treppenhaus je zwei Ausgänge ins Freie.
Objekt: Mehrzweckgebäude, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Die minimale Fluchtwegbreite resp. die Breite der Ausgänge wird bei einer Personenbelegung von mehr als 200 mit einem Faktor berechnet: