Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Büro, bis 11 m hoch
Die minimale Breite von Türen und die Anzahl der Ausgänge werden grundsätzlich anhand der Personenbelegung festgelegt. Massgebend ist dabei der Raum mit der grössten Belegung. In Bürogebäuden sind jedoch unabhängig der Personenbelegung Ausgänge mit einer Breite von 90 cm zulässig.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ihre Idee ist in zweierlei Hinsicht problematisch:


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Büro-, Gewerbe- und Industriebauten
Nein, diese Interpretation ist so nicht zulässig. Der erwähnte Artikel bezieht sich auf eine grosse Anzahl Arbeitsplätze in grossflächigen Büro-/Gewerbebetrieben. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Im Notfall müssen Personen schnell aus einem Gebäude flüchten können. Dabei spielen Türen in Fluchtwegen eine wichtige Rolle. Sie müssen sich jederzeit einfach und schnell ohne Schlüssel oder andere Hilfsmittel öffnen lassen.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Brandschutzbehörde kann in bestimmten Fällen eine Brandmeldeanlage fordern. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Nutzung und Personenbelegung des Gebäudes. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Welcher Feuerwiderstand bei einem Tragwerk gefordert ist oder wie viele Ausgänge aus einem Gebäude führen müssen, ist unter anderem abhängig von der Anzahl Personen, die sich in einem Raum aufhalten können.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die notwendige Breite der Fluchtwege bei Belegungen über 200 Personen wird mit einem Faktor berechnet:
