Die notwendige Breite der Fluchtwege bei Belegungen über 200 Personen wird mit einem Faktor berechnet:
- ebenerdig: 60 cm pro 100 Personen
- Unter- oder Obergeschosse (Räume, die mit Treppen erschlossen sind): 60 cm pro 60 Personen.
Massgebend ist der Raum mit der grössten Personenbelegung.
Rechenbeispiel
Grösste Belegung: 320 Personen im Obergeschoss
Fluchtwegbreite = (320 Personen * 0.6 m) / 60 Personen = 3.2 m
Lösungsvariante:
2 Ausgänge: 1.8 m und 1.4 m breit, Treppenlaufbreiten: 1.8 m und 1.4 m
Die Beiträge auf dem Forum Brandschutz verschaffen Ihnen einen ersten Überblick. Rechtlich verbindliche Informationen zum obigen Thema finden Sie zum Beispiel in der 1-15 Brandschutznorm und in der Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» der VKF.