Der heutige Musiksaal im EG unserer Schule hat nur einen Ausgang, weshalb die maximale Belegung auf 50 Personen festgelegt ist. Wir möchten im Zuge eines Umbaus einen zusätzlichen Ausgang erstellen, um die maximale Personenbelegung zu erhöhen. Wo im Raum muss dieser Ausgang angeordnet werden? Kann mit einem schriftlich festgehaltenen Bestuhlungsplan die maximale Personenbelegung nochmals erhöht werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Von Seiten Brandschutz gibt es keine Vorgaben, wo die Türen angeordnet werden müssen, solange die Fluchtwegdistanz bis zu einem sicheren Ort (horizontaler Fluchtweg oder ins Freie) von jedem Punkt im Raum aus maximal 35 m beträgt.

Wir haben zwei Räume mit 90 cm breiten Türen, die in denselben Korridor führen. Dieser ist durch eine Türe (ca. 1.20 m breit) mit dem Treppenhaus verbunden. Wie viele Personen sind pro Raum zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Vereinslokal, Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Die Anforderungen an die Anzahl und Breite von Ausgängen bezieht sich nur auf einzelne Räume (Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziff. 2.4.6).

Muss ich in unserem Hotel mit 9 Zimmern den Fluchtweg in einem Plan einzeichnen oder genügen die leuchtenden Notausgangsschilder? Müssten auf einem Plan die Feuerlöschstandorte markiert sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Hotel; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke

Aus Sicht des Brandschutzes werden Beherbergungsbetriebe danach kategorisiert, wie viele Personen darin übernachten können und ob diese auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Sind Holzschnitzel als Bodenbelag in einem Festzelt erlaubt? Das Zelt wird auf einem Parkplatz errichtet und es können sich max. ca. 80 Personen darin aufhalten.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für Hackschnitzel gibt es keine offizielle Klassifizierung als Bodenbelag. Allgemein wird Holz in den meisten Fällen der Brandverhaltensgruppe RF 3 zugeteilt, soweit Feinanteile wie Späne oder Holzstaub ausgeschlossen sind, die zu einem leichtbrennbaren Verhalten führen können.

Bei provisorischen Bauten sind Hackschnitzel als Bodenbelag in der Regel unproblematisch, wenn diese in einem feuchten Zustand sind bzw. in diesem gehalten werden, keine Feuergefahren wie offene Feuerstellen in unmittelbarer Nähe sind und somit durch organisatorische Massnahmen ausgeschlossen werden kann, dass sich die Schnitzel leicht entzünden könnten.