Welcher Feuerwiderstand bei einem Tragwerk gefordert ist oder wie viele Ausgänge aus einem Gebäude führen müssen, ist unter anderem abhängig von der Anzahl Personen, die sich in einem Raum aufhalten können.
In einem Bürohaus kann die maximale Personenbelegung anhand der Anzahl Arbeitsplätze bestimmt werden, in einem Verkaufsgeschäft oder in einer Mehrzweckhalle gibt es jedoch keinen solchen Anhaltspunkt. Die Personenbelegung wird in diesen Fällen aufgrund von Grösse und Nutzung der Räume bestimmt.
Massgebend für die Berechnung ist die Fläche, die dem Personal und den Kunden oder Besuchern zur Verfügung steht. Sanitäre Anlagen mit direktem Zugang zu Fluchtwegen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Verkaufsgeschäfte
Fachmärkte, Kaufhäuser und Einkaufszentren
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Supermärkte
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Hochfrequentierter Supermarkt (mehr als 7 Besucher pro Tag pro m² Bruttogeschossfläche, Sonntagsverkauf)
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Restaurant
Wenn keine verbindlichen Angaben wie Bestuhlungspläne oder eine Betriebsbewilligung vorliegen, wird die massgebende Personenbelegung (inkl. Personal) anhand der Raumfläche bestimmt: 1 Person / m2
Theater, Kino
Wenn keine schriftlich festgehaltenen Bestuhlungspläne vorhanden sind, ist die Räumfläche für die Berechnung massgebend.
Zuschauerräume ohne feste Bestuhlung | 1.5 Personen / m2 |
Warteflächen (z.B. Kinovorraum) | 4 Personen / m2 |
Mehrzweckhalle
Mehrzwecksäle mit Bankettbestuhlung | 1 Person / m2 |
Mehrzwecksäle mit Konzertbestuhlung | 1.3 Personen / m2 |
Mehrzwecksäle ohne Bestuhlung | 2 Personen / m2 |
Messen mit Ausstellungsräumen | 0.6 Personen / m2 |
Versammlungsräume | 2 Personen / m2 |
Diskotheken, Konzerte ohne Bestuhlung | 4 Personen / m2 |
Tribünen-Stehplatzbereiche | 5 Personen / m2 |
Warteflächen (z.B. Foyer) | 4 Personen / m2 |
Wie wird die Schüleranzahl in einer Mensa mit Tischen und Stühlen berechnet?
Wenn kein verbindlicher Bestuhlungsplan vorhanden ist, kann die realistische Personenbelegung in einer Mensa mit Tischen und Stühlen mit der Formel 1 Person pro m² Nutzfläche (inkl. Personal) berechnet werden. Mit Bestuhlungsplan zählt die effektive Sitzanzahl. Massgebend ist jedoch die Nutzungsvereinbarung oder die maximal festgelegte Belegung im Brandschutzkonzept.
Die Fluchtwege müssen gemäss der Personenbelegung dimensioniert sein.
Grüezi
Habe einen Möbelladen in eine sehr alten Gebäude (Fast alles holz) ca 150m2. Die m2 stellen sich wiefolgt zusammen – 50m2 länglicher Eingangsbereich nochmals 50m2 Showroom und noch 50m2 Werkstatt und Backoffice. Möchte jetzt ein Konzert mit ca 70-80 Personen im Eingangsbereich veranstalten. Wir haben 2 Ausgänge einer direkt ins freie (Ein und Ausgang) und einer ist durch die Werkstatt über 3 Treppenstufen nach unten erreichbar. Darf ich jetzt einfach so einen Event veranstalten, ohne dass Die Feuerpolizei mir den Laden Schliesst?
Wir haben auch 2 frisch revidierte Feuerlöscher.
Grüsse
Bei einer Belegung von bis zu 100 Personen schreiben die Brandschutzvorschriften folgende Massnahmen vor:
– Es müssen mindestens zwei Ausgänge direkt ins Freie oder in einen vertikalen Fluchtweg vorhanden sein. Die Ausgänge müssen mindestens 90 cm breit und mit nachleuchtenden Notausgangsschildern gekennzeichnet sein.
– Der Fluchtweg darf über angrenzende Räume wie eine Werkstatt führen. Er darf nicht länger als 35 m sein und muss mindestens eine Breite von 1.2 m aufweisen.
– Die Treppenstufen müssen sicher begehbar und ebenfalls 1.2 m breit sein.
– Die Türen müssen in Fluchtrichtung öffnen und sich jederzeit ohne Hilfsmittel öffnen lassen. Möglichkeiten sind Drehknopfzylinder oder Notausgangsverschlüsse.
Detaillierte Informationen zur Auslegung von Fluchtwegen finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz im Fachthema «Flucht- und Rettungswege».
Wenn Sie diese Anforderungen einhalten, erfüllen Sie die Auflagen der Feuerpolizei. Falls nicht alle Anforderungen erfüllt sind, muss die zuständige Behörde die Situation beurteilen.
Beachten Sie auch, dass nicht nur die Brandschutzanforderungen geklärt werden müssen. Eventuell brauchen Sie auch eine Gastgewerbebewilligung.
Hallo,
Ich habe eine Frage zu der Berechnung der Personenanzahl in einem Bürogebäude wie ich diese berechnen kann oder wo ich so eine Berechnung finde.
Danke!
Bei Büros müssen Sie keine Personenbelegung ermitteln, um die Fluchtwege festzulegen. Es ist ausreichend, wenn die Grundanforderungen erfüllt sind, insbesondere in Bezug auf Fluchtweglänge, Durchgangs- und Treppenbreite sowie Nutzungseinheiten. Die Anforderungen im Detail finden Sie in der VKF-Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziffern 2.4 und 3.3.
Im Zusammenhang mit den Fluchtweganforderungen müssen nur Räume, die für grössere Personenansammlungen genutzt werden, speziell betrachtet werden – zum Beispiel Konferenz- und Aufenthaltsräum mit mehr als 50 Personen.
Guten Tag,
zum Brandschutz in Hotels, gibt es hier eine Mindestgröße des Hotelzimmers im Verhältnis zur Personenanzahl?
Also genauer gefragt:
Wie groß muss ein Hotelzimmer mindestens sein, bei der Belegung von 4 Gästen (2 Erwachsene / 2 Kinder)?
Lieben Dank für die Beantwortung
Die Brandschutzvorschriften machen keine Vorgaben zur Grösse von Hotelzimmern im Verhältnis zur Personenanzahl. Massgebend sind die Fluchtwege. Der Ausgang aus dem Zimmer muss mindestens 90 cm breit sein und in einen Fluchtweg führen. Informationen dazu finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz unter der Nutzung Hotel, Ferienheim.
Ich plane eine grössere Public Viewing Veranstaltung und muss nun die Anzahl Personen berechnen die ich in das Areal reinlassen kann.
Neben der Tribüne mit 640 Plätzen haben wir eine Freifläche von rund 500 Quadratmeter.
Wie ist dies im Kanton Bern geregelt? Gibt es irgendwo eine Tabelle oder einen Kalkulator?
Die maximale Personenbelegung hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel, ob die Veranstaltung im Freien oder in einem geschlossenen Gebäude stattfindet, wie viele Ausgänge vorhanden sind und ob die Fluchtwege ebenerdig oder über Treppen geführt sind.
Auf der Informationsplattform «Heureka» finden Sie unter der Nutzung «Veranstaltungen» Angaben rund um die brandschutztechnischen Anforderungen bei verschiedenen Arten von Veranstaltungen.
Wieviel Personen dürfen in einem Einzelhandelsgeschäft 6 m breit 25 m lang in der Mitte mit Bänke zum probieren von Schuhen auf einmal vorhanden sein und wieviele Fluchtwege muß man haben.
viele Grüße
Heinz
Wenn es sich um ein bestehendes Gebäude handelt, gilt die Anzahl Personen, die im Fluchtwegkonzept festgehalten ist.
Wenn es sich um ein geplantes Gebäude handelt, gibt es zwei Möglichkeiten zur Berechnung: Entweder man geht von einer Belegung von 0,1 Personen pro Quadratmeter Fläche aus, die den Personen im Raum zur Verfügung stehen (also die Raumfläche abzüglich der Fläche, die von Mobiliar bedeckt ist), und bestimmt anhand der berechneten Anzahl Personen die Anzahl Ausgänge und Fluchtwege. Oder man definiert die Anzahl Ausgänge und Fluchtwege und berechnet anhand dieser Vorgaben, wie viele Personen sich im Raum befinden dürfen.
Bis zu einer Personenbelegung von 49 Personen reicht ein Fluchtweg (Durchgangsbreite der Ausgangstür 0.90 m in Fluchtrichtung öffnend).
Bis zu einer Personenbelegung von 19 Personen reicht ein Fluchtweg (Durchgangsbreite der Ausgangstür 0.80 m nicht unbedingt in Fluchtrichtung öffnend).
Die erwähnten Bänke in der Mitte des Raumes stellen möglicherweise ein Hindernis in Bezug auf die Länge und Breite des Fluchtwegs im Raum dar. Die maximale Fluchtweglänge bis an einen sicheren Ort beträgt 35 m. Links und rechts von den Bänken muss sich ein Fluchtkorridor von 1.20 m Breite bis zum Ausgang befinden. Wenn sich zwischen den Bänken Durchgänge von 1.20 m befinden, dann reicht ein Fluchtkorridor bis zum Ausgang.
In der Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege, Anhang zu Ziffer 3.4.5, finden Sie eine Skizze mit Angaben zu Verkehrswegen in Verkaufsgeschäften.
Wir empfehlen, mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen, insbesondere in Bezug auf die Möblierung, damit diese nicht zum Labyrinth wird.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen für die Schweiz gelten.
Guten Tag
Wie sieht es aus mit der Personenbelegung in öffentlichen Gebäude wie einem Museum?
Freundliche Grüsse
Lee
Es kommt darauf an, ob sich die Frage darauf bezieht, wie viele Personen sich in einem bestehenden Museum befinden dürfen oder mit wie vielen Personen gerechnet werden muss, wenn man ein Museum plant.
Bei bestehenden Gebäuden ist die maximale Personenbelegung im Fluchtwegkonzept festgehalten. Die Anzahl und Breite der Ausgänge und Fluchtwege wurde anhand der zu erwartenden Anzahl Personen und unter Berücksichtigung von objektspezifischen Gegebenheiten definiert.
Bei der Planung eines Museums kann man von einer Belegung von 0.6 Personen/m2 ausgehen. Davon leiten sich die Anforderungen an Tragwerke und Fluchtwege ab. Möglicherweise ergeben sich jedoch aus dem Brandschutzkonzept oder der Nutzungsvereinbarung weitere Anhaltspunkte für die maximale Personenbelegung.
Guten Tag
Ich arbeite in einem Jugendtreff (mit Jugendlichen von 10- 17 Jahren) und informiere mich gerade über die Personenbelegung bei Brandschutz. Der Treff ist auf 4 Stockwerke verteilt:
UG: 43 m2/ EG: 11.5 m2/ OG1: 320 m2/ OG2: 44.4m2
Habe ich dies richtig verstanden, dass pro Quadratmeter zwei Personen sich im Treff aufhalten können. Oder sind noch andere Faktoren davon abhängig?
Freundliche Grüsse
Virginia
Die maximale Personenbelegung pro Raum richtet sich nach der Anzahl und der Breite der vorhandenen Ausgänge und Fluchtwege.
1 Ausgang, min. 0,9 m breit: bis 50 Personen
2 Ausgänge, je 0,9 m breit: 50 bis 100 Personen
3 Ausgänge, je 0,9 m breit oder 1 Ausgang, 0,9 m breit und 1 Ausgang 1,2 m breit: 100 bis 200 Personen
Für eine Belegung mit mehr als 200 Personen müssen mindestens 2 Ausgänge, die je 1,2 m breit sind, vorhanden sein.
Die Unter- und Obergeschosse müssen grundsätzlich über mindestens 1 vertikalen Fluchtweg verfügen, bei Belegungen ab 100 Personen sind es mindestens 2 vertikale Fluchtwege. Wir empfehlen Ihnen die maximal zulässige Personenanzahl und allfällige weitere Bandschutzmassnahmen mit der lokal zuständigen Brandschutzbehörde zu klären.
Wie viele Personen dürfen sich in einer Turnhalle im Hochparterre mit Ausgang ins Treppenhaus und einem Ausgang auf der anderen Seite.bei der Bühne mit Konzertbestuhlung aufhalten?
Ist eine Versammlung mit 600 – 650 Personen zulässig?
Wie viele Personen sich in der Turnhalle aufhalten können, hängt von der Breite der Ausgänge ab.
Bei mehr als 200 Personen wird die notwendige Breite der Ausgänge mit einem Faktor berechnet:
– ebenerdig: 60 cm pro 100 Personen
– Unter- oder Obergeschosse (Räume, die mit Treppen erschlossen sind): 60 cm pro 60 Personen.
Jeder Ausgang muss zudem mindestens 1.2 m breit sein.
Wenn die Ausgänge ebenerdig sind, braucht es demnach für 650 Personen eine Ausgangbreite von insgesamt 3.9 m, also z.B. einen Ausgang von 1.2 m und einen zweiten mit einer Breite von 2.7 m.
Führen die Fluchtwege über Stufen, muss die Ausgangsbreite insgesamt 6.5 m betragen.
Weitergehende Informationen zur Auslegung von Fluchtwegen finden Sie auf der Infoplattform «Heureka». Wählen Sie die Nutzung «Schule», Ihre Gebäudegrösse und das Thema «Flucht- und Rettungswege».
Guten Tag GVB
Welcher Kategorie kann ich eine Werkstatt zuordnen? Die Raumfläche beträgt knapp 18m2 (wobei natürlich noch Geräte drinstehen) und die Frage ist, ob überhaupt mehr als eine Person da arbeiten darf.
Herzliche Grüsse
Sibyl
Diese Berechnung dient nur für Nutzungen im öffentlichen Bereich, wie etwa für Verkaufsgeschäfte oder Versammlungsräume. Im Bereich Gewerbe und Industrie richtet sich die zu erwartende Belegung der Räume anhand der darin definierten Nutzungen (z. B. Anzahl der Arbeitsplätze im Raum oder Anzahl Sitzplätze in einem Sitzungszimmer). Die Situation, die Sie beschreiben, ist keine Frage des Brandschutzes, sondern des Arbeitnehmerschutzes. Die Antwort darauf müsste das Arbeitsrecht liefern.
Guten Tag GVB
Ich wollte einmal Fragen: In einem Luftschutz-Raum der grösse 9 x 5m= 45m2 und einer Tür haben wie viele Leute darin Platz, wenn sie darin auch schlaffen müssen?
Herzliche Grüsse Jan
Die Panzertüren von Luftschutzräumen öffnen im Normalfall nur entgegen der Fluchtrichtung. Gemäss derder Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziffer 2.5.5 dürfen sich in Räumen, deren Türen nicht in Fluchtrichtung öffnen, höchstens 20 Personen aufhalten. Bei Bestandesbauten kann die zuständige Brandschutzbehörde aufgrund der Situation vor Ort und der Verhältnismässigkeit einen anderen Wert festlegen – dies muss jedoch objektbezogen geklärt werden.
Guten Tag GVB
Mich interessiert mit vielen Personen in einem Seminarraum der Universität Bern maximal zu rechnen ist. Ist die Belegungszahl abhängig von der Fläche und Anzahl Ausgängen? Raumgrösse ist zb 68m2 mit einer Türe. Oder 91m2 mit zwei Türen.
Herzliche Grüsse
Jann Moser
Zu Ihrer Frage gibt es zwei Betrachtungsweisen:
– Die maximal zulässige Personenbelegung ergibt sich aus der Anzahl und der Breite der vorhandenen Ausgänge: Wenn Sie einen Ausgang mit einer Breite von 90 cm haben, dürfen sich bis 50 Personen im Raum aufhalten. Bei 2 Ausgängen von 90 cm sind 100 Personen zulässig.
– Die zweite Betrachtungsweise geht von der Personenbelegung aus: Wenn sich mehr als 50 Personen in einem Raum aufhalten, brauchen Sie mindestens zwei Ausgänge mit einer Breite von 90 cm. Die Angaben in diesem Beitrag von z.B. 0.5 Personen/m2 in einem Verkaufsgeschäft sind Vorgaben, um die erwartete Personenbelegung zu berechnen.
In Ihrem Fall ist die Anzahl der Ausgänge vorgegeben. Das heisst, in Ihrem Raum mit einer Türe (mindestens 90 cm breit) dürfen sich maximal 50 Personen, im anderen Raum mit zwei Türen maximal 100 Personen aufhalten. Bitte beachten Sie: Die Türen müssen in Fluchtrichtung öffnen.
Informationen zur geforderten Anzahl und Breite von Ausgängen finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka», z.B. unter Schule/bis 11m hoch/Flucht- und Rettungswege.
Zunächst vielen Dank für den Einsatz hier und die vielen hilfreichen Antworten aus denen ich einiges herauslesen konnte.
Ich habe nun noch eine Definitionsfrage zu den Türen. Gilt eine doppelflügelige Tür ebenfalls als einzelne Tür oder wie zwei Türen. Die Frage mag merkwürdig erscheinen, ist allerdings bei uns aufgekommen.
Hintergrund: Wir haben diverse Besprechungsräume mit doppelflügeligen Türen bei denen die einzelnen Flügel größer als 90cm sind.
Die Brandschutzvorschriften lassen die Frage offen, ob eine Doppelflügeltüre als zwei oder als ein Ausgang in denselben vertikalen Fluchtweg betrachtet werden kann. Bei eher kleinen Räumen könnte die Türe als zwei Ausgänge gelten, dies muss jedoch die zuständige Behörde objektspezifisch beurteilen.
Zu beachten ist:
– Der Ausgang gilt unabhängig von der Anzahl Flügel als eine Fluchtrichtung. Ab 100 Personen müssen zwei unabhängige Fluchtwege vorhanden sein. Dies wäre mit einer Doppelflügeltüre in denselben vertikalen Fluchtweg nicht gegeben.
– Wenn beide Flügel dem Fluchtweg dienen sollen, muss auch der Standflügel über Notausgangsbeschläge verfügen. Das heisst, ein Kantenriegel wäre in diesem Fall nicht zulässig.
– Ist der Standflügel z.B. mit einem Kantenriegel blockiert, gilt dieser nicht als Notausgang. Der Gehflügel muss in diesem Fall die Durchgangsbreite von 90 cm im Normalfall aufweisen und bei einer Belegung mit mehr als 20 Personen in Fluchtrichtung öffnen.