So berechnen Sie die Personenbelegung

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Welcher Feuerwiderstand bei einem Tragwerk gefordert ist oder wie viele Ausgänge aus einem Gebäude führen müssen, ist unter anderem abhängig von der Anzahl Personen, die sich in einem Raum aufhalten können.

In einem Bürohaus kann die maximale Personenbelegung anhand der Anzahl Arbeitsplätze bestimmt werden, in einem Verkaufsgeschäft oder in einer Mehrzweckhalle gibt es jedoch keinen solchen Anhaltspunkt. Die Personenbelegung wird in diesen Fällen aufgrund von Grösse und Nutzung der Räume bestimmt.

Massgebend für die Berechnung ist die Fläche, die dem Personal und den Kunden oder Besuchern zur Verfügung steht. Sanitäre Anlagen mit direktem Zugang zu Fluchtwegen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Verkaufsgeschäfte     

Fachmärkte, Kaufhäuser und Einkaufszentren

  • Bereiche mit ebenerdigem Zugang oder mit Zugang über Treppen (OG, UG): 0,1 Personen/m²

Supermärkte

  • Bereiche mit ebenerdigem Zugang: 0,38 Personen/m²
  • Bereiche mit Zugang über Treppen (OG, UG): 0,15 Personen/m²

Hochfrequentierter Supermarkt (mehr als 7 Besucher pro Tag pro m² Bruttogeschossfläche, Sonntagsverkauf)

  • Bereiche mit ebenerdigem Zugang: 0,45 Personen/m²
  • Bereiche mit Zugang über Treppen (OG, UG): 0,21 Personen/m²

Restaurant

Wenn keine verbindlichen Angaben wie Bestuhlungspläne oder eine Betriebsbewilligung vorliegen, wird die massgebende Personenbelegung (inkl. Personal) anhand der Raumfläche bestimmt: 1 Person / m2

Theater, Kino                                                        

Wenn keine schriftlich festgehaltenen Bestuhlungspläne vorhanden sind, ist die Räumfläche für die Berechnung massgebend.

Zuschauerräume ohne feste Bestuhlung 1.5 Personen / m2
Warteflächen (z.B. Kinovorraum) 4 Personen / m2

Mehrzweckhalle

Mehrzwecksäle mit Bankettbestuhlung 1 Person / m2
Mehrzwecksäle mit Konzertbestuhlung 1.3 Personen / m2
Mehrzwecksäle ohne Bestuhlung 2 Personen / m2
Messen mit Ausstellungsräumen 0.6 Personen / m2
Versammlungsräume 2 Personen / m2
Diskotheken, Konzerte ohne Bestuhlung 4 Personen / m2
Tribünen-Stehplatzbereiche 5 Personen / m2
Warteflächen (z.B. Foyer) 4 Personen / m2