Wie viele Personen dürfen sich in einem Festsaal befinden, wenn dieser 2 Ausgänge hat?
Ab wie vielen Stühlen müssen diese in einem Konzertbetrieb in Reihen fixiert bzw. am Boden befestigt werden?
Wie berechne ich die Fluchtwegbreite für ein Hotel mit 234 Betten? Drei Geschosse und zwei Treppenräume sind geplant.
Wir planen die Sanierung einer Aula mit einer Belegung von ca. 370 Personen. Dürfen wir als zweiten Fluchtweg eine Terrassentür oder ein Fenster mit tiefer Brüstung nutzen? Müssten diese ebenfalls in Fluchtwegrichtung öffnen oder muss nur der erste Fluchtweg diese Anforderung erfüllen?
Räume mit einer Belegung von mehr als 300 Personen gelten als «Räume mit grosser Personenbelegung». Für diese gilt: Führen die Fluchtwege ebenerdig ins Freie, sind mindestens zwei unabhängige Ausgänge à 1,20 m Breite gefordert. Führen die Fluchtwege über Treppen ins Freie, müssen die Ausgänge in der Summe eine Breite von 3,70 m aufweisen. Dabei muss jeder einzelne Ausgang mindestens 1,20 m breit sein und in dieser Breite ins Freie führen.
In einem Grossraumbüro im Erdgeschoss mit 45 Arbeitsplätzen und 70 Plätzen in Sitzungszimmern gibt es vier Fluchttüren ins Freie. Eine davon ist der Hauptzugang mit Windfang. Dieser soll umgebaut werden in eine Vereinzelungsanlage mit einer behindertengerechten Fluchttüre. Wie breit muss diese Türe mindestens sein?
Objekt: Büro, bis 11 m hoch
Die minimale Breite von Türen und die Anzahl der Ausgänge werden grundsätzlich anhand der Personenbelegung festgelegt. Massgebend ist dabei der Raum mit der grössten Belegung. In Bürogebäuden sind jedoch unabhängig der Personenbelegung Ausgänge mit einer Breite von 90 cm zulässig.