Objekt: Bürogebäude, Hochhaus, Kanton Zürich
Bei der Planung eines Gebäudes errechnet sich die minimale Fluchtwegbreite aus der Personenbelegung. Massgebend ist dabei der Raum mit der grössten Belegung:
bis 50 Personen 1 Ausgang, 90 cm breit
50 bis 100 Personen 2 Ausgänge, je 90 cm breit
100 bis 200 Personen 3 Ausgänge, je 90 cm breit oder 2 Ausgänge, 1,20 m und 90 cm
breit
Bei mehr als 200 Personen wird die notwendige Breite der Fluchtwege wird mit einem Faktor berechnet:
- ebenerdig: 60 cm pro 100 Personen
- Unter- oder Obergeschosse (Räume, die mit Treppen erschlossen sind): 60 cm pro 60 Personen.
Jeder Ausgang muss zudem mindestens 1,2 m breit sein.
Daraus ergibt sich: Bei drei Treppenhäusern (je 1,2 m breit) ist in einem Raum, der in alle drei Treppenhäuser mündet, eine maximale Personenbelegung von 360 erlaubt.