Anhand Ihrer Beschreibung entsprechen die örtlichen Gegebenheiten nicht den Grundanforderungen gemäss den geltenden Brandschutzanforderungen (die Grundanforderungen finden Sie im Fachthema Flucht- und Rettungswege).Grundsätzlich ist eine Raumbelegung mit einem ordentlichen vertikalen Fluchtweg (bei einer Treppenbreite von 1,20 m) mit max. 50 Personen (bei 1 Ausgang) bzw. 100 Personen (bei 2 Ausgängen) möglich.
Bitte wenden Sie sich für eine objektbezogene Beurteilung der Situation an die örtlich zuständige Brandschutzbehörde.