Der Zugang zu unserem Museum in einem offenen Dachgeschoss erfolgt über ein schmales Treppenhaus. Es können sich etwa 120 Personen im Raum aufhalten. Gilt dieses Treppenhaus, an das weitere Wohnungen angeschlossen sind, als Fluchtweg und welche Anforderungen sind zu erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Anhand Ihrer Beschreibung entsprechen die örtlichen Gegebenheiten nicht den Grundanforderungen gemäss den geltenden Brandschutzanforderungen (die Grundanforderungen finden Sie im Fachthema Flucht- und Rettungswege).Grundsätzlich ist eine Raumbelegung mit einem ordentlichen vertikalen Fluchtweg (bei einer Treppenbreite von 1,20 m) mit max. 50 Personen (bei 1 Ausgang) bzw. 100 Personen (bei 2 Ausgängen) möglich.

Bitte wenden Sie sich für eine objektbezogene Beurteilung der Situation an die örtlich zuständige Brandschutzbehörde.

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