Räume, in denen sich bis zu 200 Personen aufhalten, müssen entweder über drei Ausgänge à je mindestens 90 cm verfügen oder über zwei Ausgänge, von welchen einer mindestens 120 cm und der andere mindestens 90 cm breit ist.
Ebenfalls zu beachten sind die maximalen Fluchtweglängen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.