Ein Verein möchte die Turnhalle unseres Schulhauses benutzen, um eine Festwirtschaft einzurichten. Wie viele Personen dürfen teilnehmen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Die Turnhalle hat eine Fläche von 280m2, ist ebenerdig und hat drei Ausgänge in die Vorhalle. Von dort hat es einen Hauptausgang aus der Sporthalle und einen kleinen Nebenausgang. Wie viele Personen dürfen sich maximal in der Halle aufhalten? Und welche Vorschriften sind betreffend Aufstellung der Tische und Stühle zu beachten?

Objekt: Turnhalle, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Wie viele Personen sich in einem Festsaal aufhalten dürfen, hängt von der Anzahl und Breite der Ausgänge bzw. der Fluchtwege ab.

Anhand Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass alle Ausgänge in denselben Fluchtweg münden. Die maximale Personenbelegung beläuft sich darum auf 100 Personen (vorausgesetzt, dass zwei der Ausgänge mindestens 90 cm breit sind und die Türen in Fluchtrichtung öffnen). Zwischen den Tischen sollte ein Abstand von mindestens 1,2 m eingehalten werden. 

Für eine abschliessende objektbezogene Beurteilung wenden Sie sich bitte an einen Brandschutzexperten der GVB.

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