Die maximale Personenbelegung pro Raum richtet sich nach der Anzahl und der Breite der vorhandenen Ausgänge und Fluchtwege.
1 Ausgang, min. 0,9 m breit: bis 50 Personen
2 Ausgänge, je 0,9 m breit: 50 bis 100 Personen
3 Ausgänge, je 0,9 m breit oder 1 Ausgang, 0,9 m breit und 1 Ausgang 1,2 m breit: 100 bis 200 Personen
Für eine Belegung mit mehr als 200 Personen müssen mindestens 2 Ausgänge, die je 1,2 m breit sind, vorhanden sein.
Die Unter- und Obergeschosse müssen grundsätzlich über mindestens 1 vertikalen Fluchtweg verfügen, bei Belegungen ab 100 Personen sind es mindestens 2 vertikale Fluchtwege. Wir empfehlen Ihnen, die maximal zulässige Personenanzahl und allfällige weitere Bandschutzmassnahmen mit der lokal zuständigen Brandschutzbehörde zu klären.