Darf ich die Gasflasche (zum Kochen) in meinem geparkten VW-Bus lassen? Die Gasanlage ist abgenommen und mit einem Prüfkleber versehen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Bei einer bestimmungsgemässen Verwendung des Fahrzeugs steht aus Sicht der Brandschutzvorschriften dem Abstellen des Fahrzeugs in einer Tiefgarage grundsätzlich nichts entgegen.

Leider ist die Verwaltung einer privaten Einstellhalle mit 200 Parkplätzen nicht in der Lage, die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Lagerung bei den Eigentümern durchzusetzen. Wie sollen wir vorgehen, würde die GVB auch Kontrollen durchführen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Einstellräume Einstellhalle; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch, Kanton Bern

Gemäss den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften sind in erster Linie immer die Eigentümer und die Nutzerschaft dafür verantwortlich, die Sicherheit von Personen und Sachen zu gewährleisten.