Ist es erlaubt, ein Motorrad im Veloraum (mit Abluftsystem) abzustellen? Der Raum ist durch eine Türe von der Einstellhalle her zugänglich. Eine weitere Türe führt in den Keller des Hauses.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

In Veloeinstellräumen von Mehrfamilienhäusern, die als Einstellräume für Fahrzeuge konzipiert sind (d.h. nicht in Schleusen, Fluchtwegen usw.), dürfen Motorräder gelagert werden.

Ich arbeite in meiner Garage an Autos und Motorräder, die auch dort gelagert sind. Benzin, Reifen etc. hat es natürlich auch. Die Garage hat eine Grundfläche von ca. 60m2, ist 5 bis 6 m hoch und liegt zwischen zwei Einfamilienhäusern. Im Erdgeschoss befindet sich ein Garagentor und im Untergeschoss ist eine zusätzliche Türe. Das Gebäude ist aus Beton der Dachstuhl aus Holz gebaut. Darf ich im Erdgeschoss einen Holzofen einbauen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Garage, max 2 Stockwerke, Kanton Bern

Aufgrund Ihrer Beschreibung können wir die Frage nicht abschliessend beantworten und bitten Sie, sich an die zuständige Brandschutzbehörde ihrer Gemeinde zu wenden.

Folgende Anhaltspunkte können wir Ihnen geben:

Darf ich über meinem Auto ein Dachzelt (Boden: Aluwabenplatte, Abdeckung: Plane) lagern, mit einer manuell bedienbaren Hebeeinrichtung für die (De-)Montage?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Einstellraum Mehrfamilienhaussiedlung mit 25 Parkplätzen, Kanton Bern

Bei der Frage, was in Einstellhallen gelagert werden darf, ist die Grösse des Brandabschnitts ausschlaggebend. Bis 600 m2 ist die Lagerung von Material grundsätzlich erlaubt.