Was darf in einer Garage gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Welche Gegenstände gelagert werden dürfen und wie der Raum genutzt werden darf, hängt von der Grundfläche, resp. der Brandabschnittsfläche, ab: Bis zu einer Fläche von 600 m2 handelt es sich um einen Einstellraum. Ab 600 m2, wird der Raum aus Sicht des Brandschutzes als Parking beurteilt.

Im 1. OG ist ein Pneulager geplant: ein Bereich an der Aussenwand (340 m2, 70 t), ein geschlossener Raum in der Mitte (120 m2, 30 t) und ein Raum als Galerie (110 m2, 30 t). Gilt das gesamte 1. OG damit als Nutzungseinheit «Pneulager»? Darf ein Raum gemäss Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe», Ziffer 8.3 gebaut werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihre Frage können wir auf dem Forum leider nicht beantworten, sie ist objektbezogen. Die erforderlichen Brandschutzmassnahmen müssen auf die Lagermenge innerhalb des Brandabschnitts abgestimmt werden.

In einem Einstellraum im Gebäude dürfen leicht brennbare Flüssigkeiten und Brennstoffe nur in bestimmten Mengen gelagert werden, Treibstoffe z.B. bis 25 l pro Einstellraum. Gibt es eine Liste, die definiert, welche brennbaren Stoffe (ausser brennbare Flüssigkeiten) in welchen Mengen gelagert werden dürfen?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Laut Ihrer Beschreibung handelt es sich um einen Einstellraum, dessen Grundfläche weniger als 600 m2 beträgt. In solchen Einstellräumen ist die Lagerung von Material ohne Beschränkung der Menge erlaubt.