Dürfen in einer Einstellhalle mit 13 Parkplätzen 7 Festbank-Garnituren (Holz und Metall) gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In den Brandschutzvorschriften ist nicht explizit geregelt, was in Einstellräumen neben den Motorfahrzeugen gelagert werden darf. Die Lagerung von Festbänken liegt unserer Einschätzung nach im tolerierbaren Bereich, soweit die Flucht- und Rettungswege dadurch nicht behindert werden. Ausserdem gilt es zu beachten, ob die Lagerung von Material nicht in einer Hausordnung explizit untersagt ist.

Ist es erlaubt, ein Kajak in einer privaten Einstellhalle über dem Auto frei zu lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Ich bin derzeit auf der Wohnungssuche und habe ein interessantes Angebot bekommen. Wichtig für mich ist aber, dass ich in der Einstellhalle abgesehen von meinem Auto auch mein Kajak (411 x 91 x 60 cm) lagern kann. Die Immobilienfirma hat gesagt, man dürfe nur Material im Parking lagern, das in einem feuerfesten Schrank Platz hat und hat mich auf die Website der GVB verwiesen. Auf Ihrer Website steht aber etwas anderes im Beitrag  «Was darf nicht in einer Einstellhalle gelagert werden?»

Ist es erlaubt, ein Kajak in einer privaten Einstellhalle über dem Auto frei zu lagern mithilfe eines Fahrradlifts der die max. Kajaklast nicht übersteigt? Brauche ich dafür eine Baubewilligung um den Fahrradlift mithilfe vier Schwerlastbolzenanker an der Decke zu befestigen?

Objekt: privates Parking, Kanton Bern

Gemäss Brandschutzvorschriften dürfen Sie in einem nicht öffentlichen Parking (Fläche über 600 m2) pro Einstellplatz folgende Gegenstände lagern:

Gemäss unserer Hausordnung müssen Betriebsstoffe wie Benzin oder Öl in den Einzelgaragen aufbewahrt werden. Diese sind jedoch nicht durchlüftet. Ist dies erlaubt und sinnvoll? Sollten solche Stoffe nicht anderswo aufbewahrt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Bis zu einer Menge von 25 Litern dürfen brennbare Flüssigkeiten in einem beliebigen Raum gelagert werden und es braucht auch keine Lüftung. Solange Sie diese 25 Liter nicht überschreiten, können sie zum Beispiel Benzin für den Rasenmäher oder Mofas in einem geeigneten Behälter bedenkenlos in der Einzelgarage lagern.

Wie ist vorzugehen, wenn in einer Einstellhalle – trotz mehrmaligen schriftlichen Hinweisen an die Mieter/ Eigentümer – brennbare Gegenstände gelagert werden? Wer haftet im Brandfall?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellhalle, Kanton Bern

Zuerst gilt es zu klären, ob die Lagerung der Gegenstände erlaubt ist. Dies hängt von der Art der Gegenstände und deren Mengen ab. Je nach Grösse des Einstellraums sind begrenzte Mengen brennbarer Materialien erlaubt. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Einstellraum (Grundfläche bis 600 m2) oder um ein Parking (Grundfläche über 600 m2) handelt. Zudem ist massgebend, ob das Parking öffentlich oder privat ist.

Ich besitze in einem Parking (ca. 50 Plätze) einen separat abgeschlossenen Garagenplatz. Dieser ist mit einem Metalltor versehen. Nun möchte jemand die Garage als Lager für Parkett und Farbe mieten. Dürfen diese Materialien dort gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Parking,  11 m bis 30 m hoch, Kanton Aargau

Ein solches Lager müsste als eigener Brandabschnitt abgetrennt sein. Zudem sind Fluchtwege aus separaten Brandabschnitten über ein Parking grundsätzlich nicht zulässig.