Dürfen in einer Einstellhalle mit 13 Parkplätzen 7 Festbank-Garnituren (Holz und Metall) gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In den Brandschutzvorschriften ist nicht explizit geregelt, was in Einstellräumen neben den Motorfahrzeugen gelagert werden darf. Die Lagerung von Festbänken liegt unserer Einschätzung nach im tolerierbaren Bereich, soweit die Flucht- und Rettungswege dadurch nicht behindert werden. Ausserdem gilt es zu beachten, ob die Lagerung von Material nicht in einer Hausordnung explizit untersagt ist.

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