In den Brandschutzvorschriften ist nicht explizit geregelt, was in Einstellräumen neben den Motorfahrzeugen gelagert werden darf. Die Lagerung von Festbänken liegt unserer Einschätzung nach im tolerierbaren Bereich, soweit die Flucht- und Rettungswege dadurch nicht behindert werden. Ausserdem gilt es zu beachten, ob die Lagerung von Material nicht in einer Hausordnung explizit untersagt ist.
Dürfen in einer Einstellhalle mit 13 Parkplätzen 7 Festbank-Garnituren (Holz und Metall) gelagert werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB