Darf man in einer Autoeinstellhalle (65 Plätze), Tauchflaschen lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellraum, Kanton Bern

Was die Lagerung von Material in Einstellräumen betrifft, ist die Fläche des Einstellraums ausschlaggebend. Bei 65 Plätzen gehen wir davon aus, dass er grösser als 600 m2 ist und somit als Parking eingestuft wird. 

In privaten Parkings ist die Lagerung von Kleinmaterial für Pflege und Betrieb des Fahrzeugs erlaubt, wie auch ein Satz Pneus und Sportgeräte. Einzelne Flaschen einer Tauchausrüstung können aus unserer Sicht als Teil eines Sportgerätes betrachtet werden. Handelt es sich um ein öffentliches Parking, dürfen keinerlei Gegenstände gelagert werden.

Weitere Informationen zur Lagerung von Gegenständen in Einstellhallen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.