Ich besitze zwei Autos, das eine benütze ich nur im Winter. Ich bewahre darin zwei Sätze Pneus und etwas Werkzeug auf. Es steht in einer Tiefgarage. Kann mir der Vermieter vorschreiben, dass ich die Ware aus dem Auto entfernen muss?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellraum

Was in einem Parking gelagert werden kann, hängt davon ab, ob es ein privates Parking oder eine öffentliche Einstellhalle ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz Heureka. 

Die Verwaltung unseres Mehrfamilienhauses verlangt, dass alles Material ausser Auto und Pneus aus der Tiefgarage entfernt oder in Brandschutzschränken gelagert wird. Welche Vorschriften gelten bezüglich der Lagerung und wo finde ich Brandschutzschränke?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Tessin

Wir gehen davon aus, dass Ihre Tiefgarage nicht grösser als 600 m2 ist. In diesem Fall dürfen Sie gemäss den aktuellen Brandschutzvorschriften Material lagern. Der Verwaltung ist es jedoch nicht verboten, über die Vorschriften hinaus Massnahmen zu verlangen.

In einer öffentlichen Einstellhalle sind einzelne «private» Bereiche (vermietete Einstellhallenplätze von Wohnungsmietern und Eigentümern) abgetrennt. Die Zugänge dazu sind mit Brandschutz-Schiebetüren versehen und nur die Mieter können diese Bereiche betreten und befahren. Gelten für die Lagerung von Material in diesen Bereichen die «üblichen» Bedingungen oder ist das Lagern von Material gänzlich untersagt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellraum in einem Mehrfamilienhaus, Kanton Bern

Wenn diese abgetrennten Bereiche als separate Brandabschnitte ausgebildet sind und die Brandabschnittsfläche pro Bereich weniger als 600m2 beträgt, können diese als «Einstellräume im Gebäude» beurteilt werden.

Bei einer Tiefgarage unter 600 m2 sind von einem Studio-Eigentümer zwei Scooter gelagert ohne Polizeinummer. Die Scooter sind nicht fahrbar. Zur Entsorgung. Die Verwaltung macht gegen diese Lagerung nichts. Darf der Studio-Eigentümer diese Scooter lagern seit 4 Jahren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Aus Sicht des Brandschutzes ist die Lagerung der Scooter in der Tiefgarage erlaubt. Informationen dazu finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Einstellräume und Parkings».

Eine Seite unserer Doppelgarage wird kaum genutzt. Darf ich dort Holz von einem Schrank, ein Hochbett und einen Glastisch lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus mit Doppelgarage, Kanton Graubünden

In Ihrer Garage dürfen Sie Material lagern. Für leicht brennbare Brennstoffe bestehen jedoch Beschränkungen. Holz darf bis zu einer Menge von 5 m3 gelagert werden.

Informationen dazu finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» in der Nutzung «Einstellräume und Parkings» unter «Einstellraum im Gebäude».